Die Kanzlei ist auf die qualifizierte rechtliche Beratung von Unternehmen auf dem Gebiet des Gesundheitsrechts spezialisiert.
Die Beratung umfasst insbesondere das Arzneimittelrecht, das Recht der Heilmittelwerbung, das Lebensmittelrecht (NEM), das Medizinprodukterecht sowie das Sozialrecht (SGB V).
Ziel der Beratung sind wirtschaftliche und praxisorientierte Lösungen und Vertragsgestaltungen für den Mandanten. Die langjährige Erfahrung in der Industrie erleichtert die Beurteilung der oft komplexen Problemstellungen und die Gestaltung innovativer Lösungen.
Was zählt, ist der nachhaltige Erfolg der Mandanten.